Abgeschobener Vater eines dreijährigen Kindes nach langer Zitterpartie zurück in Sachsen
Pressemitteilung des AZ Conni gemeinsam mit dem Sächsischen Flüchtlingsrat
In einer Abschiebung von Pirna nach Griechenland wurde am 15. Oktober 2019 ein Vater von seiner Lebensgefährtin und seinem deutschen Kind getrennt, der Sächsische Flüchtlingsrat und das AZ Conni berichteten. Seit August 2020 sind Herr U. und seine Familie nun endlich wieder vereint. Er erhielt in Griechenland ein Visum, um nach Deutschland zurückzukehren. Der bittere Beigeschmack der Abschiebung bleibt bestehen.
„Eine Abschiebung ist das schlimmste, was einem passieren kann, wenn man ein Kind hat“, sagt Herr U. „Als ich in Griechenland ankam nach der Abschiebung, hatte ich keine Dokumente, ich konnte dort nicht legal arbeiten, ich hatte keinen Ort zum Unterkommen.“ Um seinen Unterhalt zu finanzieren, musste Herr U. sich auf sklavenähnliche, ausbeuterische Arbeitsverhältnisse einlassen: „Wir mussten von sechs Uhr morgens bis acht Uhr abends arbeiten. In der Holzverarbeitung, in der ich war, gab es die Gefahr, sich zu verletzen. Wenn Kolleg*innen von mir eine Verletzung erlitten, wurden sie einfach auf die Straße gesetzt.“ Auch die Unterbringungssituation gestaltete sich unwürdig: „Wir wohnten auf einer Wiese, außerhalb der Stadt. Wir wurden behandelt wie Tiere. Es schliefen 13 Personen in einem Zimmer, es gab kein warmes Wasser“, so Herr U
Als Familie plötzlich getrennt
„Einem damals zweijährigen Kind sein Elternteil zu rauben, den Vater einfach so aus der Familie zu reißen, ich kann es immer noch nicht glauben. Diese Angst, die ich um meinen Partner haben musste, das lässt sich nicht in Worte fassen“, erklärt die Partnerin von Herrn U. Die Ausländerbehörde Pirna hatte die Familie gezielt fehlinformiert und dazu geraten, den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis als Vater eines deutschen Kindes zurückzuziehen, da Unterlagen fehlten. Das Bereitstellen der Unterlagen verzögerte sich, da das VG Dresden eine Echtheitsüberprüfung in Pakistan, dem Herkunftsland, veranlasst hatte. Die Verzögerung war also nicht durch den Antragsteller verursacht. „Die Nachricht der Abschiebung von Herrn U. mussten wir erst einmal verdauen. Umso mehr freuen wir uns, die Familie nun wieder vereint zu sehen“, ergänzt Jörg Eichler vom Sächsischen Flüchtlingsrat.
Schleppende Arbeit der deutschen Botschaft in Griechenland
Herr U. erhielt im August 2020 in der deutschen Botschaft in Athen schließlich ein Visum aufgrund von Familiennachzug, denn sein Kind besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Beantragung des Visums verlief jedoch schleppend. „Die deutsche Botschaft in Athen hätte sich kooperationsbereit zeigen müssen. Schließlich war die Abschiebung von Herrn U. behördlich provoziert“, so Eichler vom Sächsischen Flüchtlingsrat. Das AZ Conni fügt hinzu: „Bei dieser Abschiebung ist der Ausländerbehörde Pirna kein unbewusster Fehler unterlaufen, sie hat die betroffene Familie absichtlich in die Irre geführt. Wir erwarten, dass ein solches Verhalten künftig unterbleibt!“
Das AZ Conni und der Sächsische Flüchtlingsrat freuen sich gemeinsam mit der Familie über die Rückkehr des Familienvaters.